Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von Slayper durch Unternehmen: Apps für Mac und Windows, Outlook-Add-in, Download-, Upload- und Prüfseiten sowie Integrationen. Ergänzend gelten der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Datenschutzerklärung für den Dienst.

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes Slayper zwischen dem folgenden Anbieter (im Folgenden „Anbieter“) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“):

David Hörnlein-Ulrich | Slayper
Einzelunternehmen, Inhaber: David Hörnlein-Ulrich
Kolonie 2
14798 Havelsee
Deutschland

E-Mail: info@slayper.com
USt-IdNr.: DE462238980

(2) Slayper richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Dienst im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Das gilt für alle Tarife einschließlich des kostenlosen Tarifs Free. Mit der Registrierung und mit jeder Buchung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Der Anbieter kann einen Nachweis verlangen, zum Beispiel die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen Registerauszug oder eine Gewerbeanmeldung.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Angebot für den Tarif Business, gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB); sie bedürfen der Textform.

(4) Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu. Da sich Slayper ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht für Verträge über die Nutzung von Slayper kein Widerrufsrecht.

§ 2 Vertragsbestandteile

(1) Bestandteile des Vertrags sind in dieser Rangfolge:

(2) In Fragen des Datenschutzes geht der AVV allen anderen Vertragsbestandteilen vor.

(3) Die Datenschutzerklärung für den Dienst informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie ist kein Vertragsbestandteil, wird aber in diesen AGB in Bezug genommen.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Slayper ist ein Dienst zur Ende-zu-Ende-verschlüsselten Übertragung von Dateien zwischen Unternehmen und ihren Geschäftspartnern. Der Anbieter stellt dafür im Rahmen des gebuchten Tarifs bereit:

(2) Der genaue Funktionsumfang je Tarif und die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisliste. Einen Anspruch auf bestimmte Funktionen hat der Kunde nur, soweit sie dort beschrieben oder ausdrücklich vereinbart sind.

(3) Slayper ist ein Übertragungsdienst, kein Speicher- oder Archivdienst. Eine Sendung (im Dienst auch „ein Slayper“ genannt) wird nur für die vom Absender gewählte Verfügbarkeit bereitgehalten: 48 Stunden, 7, 14 oder 21 Tage, im Tarif Free höchstens 7 Tage. Danach, bei erreichtem Abruflimit oder wenn der Absender sie löscht, wird sie automatisch und endgültig gelöscht. Nicht abgeschlossene Sendungen werden aufgeräumt. Die Fristen im Einzelnen stehen im AVV (Anlage 1, Nr. 4).

(4) Die Größe je Sendung ist je Tarif begrenzt (§ 6). Diese Grenze gilt gleich in allen Apps und auf allen Wegen zum Senden, auch im Outlook-Add-in und im eingebetteten Fenster in Fachsoftware. Beim Herunterladen im Browser auf Mobilgeräten können technisch bedingt geringere Grenzen gelten; sie stehen in der Leistungsbeschreibung.

(5) An den Apps erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, sie auf den Geräten seiner Nutzer für eigene geschäftliche Zwecke zu installieren und zu nutzen. Die §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt. Für enthaltene Open-Source-Bestandteile gelten deren Lizenzen.

(6) Der Anbieter entwickelt den Dienst weiter und stellt neue Versionen der Apps bereit. Die Apps prüfen nicht selbständig auf Aktualisierungen; der Kunde ist dafür verantwortlich, bereitgestellte Aktualisierungen in angemessener Zeit zu installieren. Ältere Versionen kann der Anbieter nach angemessener Ankündigung von der Nutzung ausschließen, wenn das aus Gründen der Sicherheit oder der Kompatibilität erforderlich ist.

(7) Leistungen Dritter, die der Kunde zusammen mit Slayper nutzt, sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Das sind insbesondere Microsoft Outlook, das eigene E-Mail-Postfach des Kunden, seine Fachsoftware, Zeitstempeldienste und OpenTimestamps. Für deren Verfügbarkeit und Änderungen ist der Anbieter nicht verantwortlich.

§ 4 Vertragsschluss, Registrierung und Konto

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website und in den Apps ist kein bindendes Angebot des Anbieters.

(2) Der Kunde registriert sich in der App mit Name, geschäftlicher E-Mail-Adresse und Passwort. Der Anbieter sendet an die angegebene Adresse einen Bestätigungscode. Mit der Eingabe des Codes und der Annahme dieser AGB kommt ein Vertrag über den Tarif Free zustande. Wer eine Einladung in ein Team annimmt, wird Nutzer dieses Teams (§ 5); Vertragspartner ist dann das Unternehmen, für das das Team besteht.

(3) Kostenpflichtige Tarife und Zusatzvolumen bucht der Kunde in der App oder auf der Website über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister. Der Vertrag über den gebuchten Tarif kommt mit der Bestätigung des Anbieters zustande, spätestens mit der Freischaltung. Für den Tarif Business erstellt der Anbieter ein Angebot; der Vertrag kommt mit dessen Annahme in Textform zustande.

(4) Der Kunde macht bei der Registrierung und bei Buchungen vollständige und richtige Angaben und hält sie aktuell. Wer sich für ein Unternehmen registriert oder bucht, versichert, dazu berechtigt zu sein.

(5) Jedes Konto ist einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet. Die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist nicht gestattet.

(6) Der Kunde hält Passwörter geheim, schützt die Geräte, auf denen die Apps eingerichtet sind, vor unbefugtem Zugriff und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch seines Kontos vermutet. Handlungen über sein Konto muss sich der Kunde zurechnen lassen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(7) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Anbieter kann eine Registrierung insbesondere ablehnen, wenn eine Wegwerf-Adresse verwendet wird, Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen oder bereits ein Konto im Tarif Free für dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen besteht.

§ 5 Teams, Rollen und Mitglieder

(1) In den Tarifen Team und Business ist Kunde das Unternehmen, für das das Team besteht. Die Administratoren des Teams handeln für den Kunden. Ihre Erklärungen und Einstellungen, insbesondere Buchungen, Einladungen, Rollen, Richtlinien und Kündigungen, gelten als Erklärungen des Kunden.

(2) Ein Team kennt drei Rollen:

(3) Einladungen versendet der Anbieter im Auftrag des Administrators von notify@slayper.com. Sie gelten 14 Tage. Die eingeladene Person legt ihr Konto in der App an. Mitglieder und Prüfer werden nicht selbst Vertragspartner des Anbieters; ihre Nutzung wird dem Kunden zugerechnet. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Nutzer diese AGB einhalten.

(4) Richtlinien, die ein Administrator festlegt (zum Beispiel Pflicht zum eigenen Postfach, höchste Verfügbarkeit, Pflicht zur Bestätigung per Code), sind für die Mitglieder verbindlich und werden vom Server durchgesetzt.

(5) Wird ein Mitglied entfernt, sperrt der Anbieter sofort dessen Anmeldung, Sitzungen und Geräte. Die Slayper-Nachweise aus der Zeit der Mitgliedschaft bleiben beim Team (§ 13).

(6) Der Kunde informiert seine Nutzer darüber, dass Administratoren und Prüfer Einsicht in die Nachweise und Administratoren in das Versandvolumen der Mitglieder haben. Er beachtet dabei die Vorgaben zum Beschäftigtendatenschutz und, soweit einschlägig, die Mitbestimmungsrechte einer Arbeitnehmervertretung.

§ 6 Tarife, Versandvolumen und Zusatzvolumen

(1) Slayper wird in den Tarifen Free, Pro, Team und Business angeboten. Bei Veröffentlichung dieser AGB gelten folgende Grenzen; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Preisliste:

(2) Volumenangaben sind dezimal (1 GB = 1.000.000.000 Byte, 1 TB = 1.000 GB). Gezählt wird je Kalendermonat (deutsche Zeit) die Größe der hochgeladenen Sendungen in verschlüsselter Form, einschließlich der Dateien, die Dritte über Upload-Links des Kunden hochladen. Abrufe durch Empfänger werden nicht gezählt. Nicht verbrauchtes Volumen verfällt am Monatsende.

(3) Bei 80 % und bei 100 % des Versandvolumens erhalten die Administratoren bzw. der Kontoinhaber einen Hinweis per E-Mail. Bis 110 % kann weiter gesendet werden (Kulanz). Darüber hinaus pausieren neue Sendungen und neue Upload-Links, bis Zusatzvolumen gebucht ist oder der nächste Monat beginnt. Empfangen, Abrufe bestehender Sendungen, Uploads Dritter und die Nachweise bleiben davon unberührt.

(4) Zusatzvolumen bucht der Kunde nur ausdrücklich; eine automatische Nachberechnung findet nicht statt. Angeboten werden Pakete mit 250 GB, 1 TB und 5 TB je Monat, die monatlich zum Monatsende kündbar sind, sowie ein Einmalpaket mit 1 TB nur für den laufenden Monat. Die Preise ergeben sich aus der Preisliste. Zusatzvolumen gilt für das ganze Team bzw. das Konto.

(5) Ein Wechsel in einen höheren Tarif wird mit der Buchung wirksam; der Preis wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Ab dem Wechsel gelten die Grenzen des neuen Tarifs; für die Aufbewahrung der Nachweise gilt § 13 Abs. 3.

§ 7 Testphase für Teams

(1) Ein Team, das in der App gegründet wird, kann den Tarif Team 14 Tage kostenlos testen. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich.

(2) Die Administratoren erhalten sieben Tage und einen Tag vor dem Ende der Testphase eine Erinnerung per E-Mail. Die Testphase geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über; dafür ist eine Buchung erforderlich.

(3) Wird bis zum Ende der Testphase nicht gebucht, pausiert das Senden. Empfangen, Abrufe, Uploads Dritter, die Nachweise, die Team-Verwaltung und das Team-Adressbuch bleiben nutzbar. 30 Tage nach dem Ende der Testphase löscht der Anbieter das Team mit allen Konten des Teams, Sendungen, Nachweisen und dem Team-Adressbuch, nachdem er die Administratoren sieben Tage vorher gewarnt hat. Bis dahin können die Nachweise heruntergeladen werden.

(4) Der Anbieter kann Testphasen im Einzelfall verlängern oder abweichend vereinbaren.

§ 8 Preise, Zahlung und Steuern

(1) Es gelten die Preise der Preisliste zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Angebots. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Tarife Team und Business werden je Nutzer und Monat berechnet, mindestens für die Mindestzahl an Nutzern des Tarifs.

(2) Der Kunde wählt monatliche oder jährliche Zahlung. Bei jährlicher Zahlung gilt der günstigere Preis der Preisliste. Die Entgelte sind jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig.

(3) Kommen im laufenden Abrechnungszeitraum Nutzer hinzu, werden sie anteilig für den Rest des Zeitraums berechnet. Eine Verringerung der Nutzerzahl wirkt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.

(4) Die Zahlung erfolgt über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister, derzeit per Karte oder SEPA-Lastschrift. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die fälligen Entgelte über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Die Frist für die Vorabankündigung einer SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt. Rückerstattungen erfolgen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

(5) Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Sitz des Kunden. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, kann die Steuerschuld auf den Kunden übergehen (Reverse-Charge-Verfahren). Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Rechnungsangaben verantwortlich. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.

(6) Schlägt ein Einzug fehl, den der Kunde zu vertreten hat, trägt er die dadurch entstehenden Kosten. Gerät der Kunde in Verzug, kann der Anbieter nach einer Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen das Senden pausieren (§ 18). Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend machen.

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

(1) Der Vertrag über den Tarif Free läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit kündigen, der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen.

(2) Kostenpflichtige Tarife laufen für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder zwölf Monate) und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht gekündigt werden. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Für den Tarif Business gilt die Laufzeit des Angebots.

(3) Monatliche Pakete mit Zusatzvolumen kann der Kunde zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündigen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen gegen § 16 oder wenn der Kunde mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei monatliche Entgelte erreicht.

(5) Kündigungen sind in der App oder in Textform möglich, für den Kunden zum Beispiel per E-Mail an info@slayper.com.

(6) Endet ein kostenpflichtiger Tarif eines Einzelkontos, ohne dass das Konto gekündigt wird, läuft das Konto im Tarif Free weiter. Endet der Vertrag über ein Team, gilt Abs. 7 für das Team und alle seine Konten.

(7) Nach dem Ende des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden die Slayper-Nachweise 30 Tage lang zum Herunterladen bereit. Danach löscht er alle Daten des Kunden: Konten, Sendungen, Anforderungen, Adressbücher und Nachweise. Einträge, die in Nachweisen anderer Kunden über Übertragungen mit dem Kunden entstanden sind, gehören zu deren Nachweis und bleiben dort nach deren Fristen erhalten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden, zum Beispiel nach § 257 HGB oder § 147 AO, obliegen ab der Löschung allein dem Kunden; er sorgt rechtzeitig für eigene Kopien.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für die Daten der Kundenkonten ist der Anbieter Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung für den Dienst.

(2) Alles, was beim Senden, Anfordern und Empfangen von Dateien anfällt, einschließlich der Angaben zu Empfängern und Hochladenden und der Slayper-Nachweise, verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden. Dafür gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er ist Bestandteil des Vertrags und wird mit der Annahme dieser AGB bei der Registrierung bzw. Buchung abgeschlossen; einer gesonderten Annahme bedarf es nicht.

(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Information der Empfänger und Hochladenden nach Art. 13 und 14 DSGVO. Er kann dafür auf die Datenschutzerklärung für den Dienst verweisen.

(4) Die Unterauftragsverarbeiter und das Verfahren für deren Änderung ergeben sich aus dem AVV. Zahlungsdaten verarbeitet der Zahlungsdienstleister nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

(5) Die Daten des Kunden bleiben seine Daten. Der Anbieter erhält daran nur die Rechte, die er zur Erbringung des Dienstes benötigt.

§ 11 Verschlüsselung und Pflichten des Kunden

(1) Dateien, Dateinamen, Nachrichten, Bezüge und Adressbücher werden auf den Geräten der Nutzer Ende-zu-Ende verschlüsselt. Der Schlüssel eines Links steht nur im Link selbst. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf die Schlüssel und kann diese Inhalte nicht lesen.

(2) Daraus folgt: Der Anbieter kann Inhalte weder prüfen noch auf Schadsoftware untersuchen. Er kann verlorene Schlüssel, Links oder Inhalte nicht wiederherstellen. Gehen alle Geräte eines Nutzers oder deren Schlüssel verloren, sind die verschlüsselten Inhalte für diesen Nutzer nicht mehr zugänglich.

(3) Wer einen vollständigen Link samt Schlüssel kennt und die vom Absender gewählten Schutzmaßnahmen erfüllt, kann die Dateien abrufen. Der Kunde wählt Empfänger, Verfügbarkeit, Abruflimit und Schutz (PIN, Bestätigung der E-Mail-Adresse per Code) selbst und in eigener Verantwortung. Für vertrauliche Inhalte empfiehlt der Anbieter die Bestätigung per Code oder eine PIN, die auf einem anderen Weg als der Link übermittelt wird.

(4) Link-Mails an Empfänger versendet die App über das eigene E-Mail-Postfach des Nutzers, wenn er eines verknüpft hat; der Link läuft dann nicht über den Server des Anbieters. Ohne verknüpftes Postfach versendet der Server die Link-Mail über die Systemadresse notify@slayper.com (Systemversand). Dafür übermittelt die App den Link samt Schlüssel und gegebenenfalls die Nachricht für den Moment des Versands an den Server; der Anbieter speichert und protokolliert sie nicht. Lassen die Anforderungen des Kunden das nicht zu, etwa wegen beruflicher Schweigepflichten, verknüpft der Kunde ein eigenes Postfach; im Team kann ein Administrator das per Richtlinie vorschreiben. Der Anbieter darf die Zahl der Systemmails je Tag und die Zahl der Empfänger je Mail angemessen begrenzen.

(5) Da Slayper kein Speicher- oder Archivdienst ist (§ 3 Abs. 3), bewahrt der Kunde eigene Kopien der gesendeten und empfangenen Dateien selbst auf. Die Löschung nach Ablauf der Verfügbarkeit ist vertragsgemäß.

(6) Der Kunde ist außerdem verpflichtet,

§ 12 Empfänger und Hochladende ohne Konto

(1) Personen, die über einen Link Dateien abrufen oder über einen Upload-Link Dateien hochladen, ohne ein eigenes Konto zu nutzen, werden dadurch nicht Vertragspartner des Anbieters. Empfangen und Hochladen sind für sie kostenlos.

(2) Ihre Daten verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden. Die Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung für den Dienst beschrieben.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er Dateien an die von ihm gewählten Empfänger senden und Dateien von den Hochladenden anfordern darf. Dateien, die Dritte über seine Upload-Links hochladen, zählen zu seinem Versandvolumen und unterliegen den Grenzen seines Tarifs.

(4) Für Empfänger mit eigenem Slayper-Konto gilt deren eigener Vertrag mit dem Anbieter.

§ 13 Slayper-Nachweise

(1) Zu jeder Übertragung erstellt der Anbieter im Auftrag des Kunden einen Nachweis über Versand, Zustellung, Abruf, Bestätigung, Empfang und Löschung (Slayper-Nachweis). Jedes Ereignis wird signiert, mit dem vorherigen verkettet und stündlich über einen Fingerabdruck bei OpenTimestamps verankert. Über die Prüfseite kann jeder, der den Fingerabdruck eines Ereignisses kennt, dessen Zeit, Art und Signatur prüfen.

(2) Nachweise belegen den Abruf und die vollständige, unveränderte Entschlüsselung von Dateien, nicht deren Kenntnisnahme durch eine bestimmte Person. Bei Abrufen über einen Link ohne Bestätigung per Code ist nicht nachgewiesen, wer den Link verwendet hat. Nachweise sind keine qualifizierten Vertrauensdienste im Sinne der eIDAS-Verordnung und begründen keine gesetzliche Vermutung; sie unterliegen der freien Beweiswürdigung. Der Anbieter schuldet nicht, dass ein Gericht oder eine Behörde einen Nachweis in bestimmter Weise würdigt, etwa als Beleg für den Zugang einer Erklärung.

(3) Nachweise werden zehn Jahre nach dem jeweiligen Ereignis automatisch gelöscht, im Tarif Free bereits ein Jahr danach. Für Nachweise aus der Zeit vor einem Wechsel in den Tarif Free und für Mitglieder eines Teams gelten immer zehn Jahre. Nach einem Wechsel vom Tarif Free in einen anderen Tarif werden die vorhandenen Nachweise zehn Jahre aufbewahrt; bereits gelöschte Nachweise lassen sich nicht wiederherstellen. Während der Vertragslaufzeit können Nachweise weder vom Kunden noch vom Anbieter verändert oder vorzeitig gelöscht werden; das ist eine Weisung des Kunden im Sinne des AVV.

(4) Die Aufbewahrung nach Abs. 3 gilt nur während der Vertragslaufzeit. Nach dem Ende des Vertrags gilt § 9 Abs. 7. Der Kunde kann seine Nachweise jederzeit als Datei exportieren und ist für deren weitere Aufbewahrung selbst verantwortlich.

(5) In Teams sehen Administratoren und Prüfer die Nachweise der Mitglieder ohne deren verschlüsselte Teile. Nachweise entfernter Mitglieder bleiben beim Team.

§ 14 Digital signieren

(1) Ab dem Tarif Pro enthalten die Apps, soweit auf der jeweiligen Plattform verfügbar, die Funktion „Digital signieren“ für PDF- und Word-Dokumente. Signiert wird auf dem Gerät des Nutzers; Inhalte des Dokuments werden nicht an den Anbieter übertragen.

(2) Die Funktion setzt die Unterschrift sichtbar ein, hängt auf Wunsch ein Unterschriftsprotokoll an und versiegelt die Datei mit dem Schlüssel des Nutzers nach dem PAdES-Standard. Den Zeitpunkt bestätigt ein Zeitstempel nach RFC 3161 von einem Zeitstempeldienst in der EU, derzeit Certum, ersatzweise der Zeitstempeldienst des DFN-Vereins. Auf Wunsch wird die Prüfsumme des Dokuments zusätzlich über OpenTimestamps verankert. Übertragen werden dabei nur Prüfsummen.

(3) Die erzeugte Signatur ist eine elektronische Signatur im Sinne von Art. 3 Nr. 10 der eIDAS-Verordnung. Sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur und ersetzt weder die gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB) noch die elektronische Form (§ 126a BGB). Ob sie im Einzelfall die Anforderungen an eine fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllt, sichert der Anbieter nicht zu. Ob die Funktion für ein bestimmtes Dokument geeignet ist, entscheidet der Kunde in eigener Verantwortung; der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung.

(4) Die Zeitstempeldienste und OpenTimestamps sind Leistungen Dritter. Sind sie nicht erreichbar, kann eine Signatur vorübergehend nicht oder nur ohne Zeitstempel erstellt werden.

(5) Signierte Dokumente werden auf dem Gerät des Nutzers abgelegt. Der Anbieter bewahrt sie nicht auf.

§ 15 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Der Anbieter strebt für die kostenpflichtigen Tarife eine Verfügbarkeit der Server des Dienstes von 99 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet durch die Überwachung des Anbieters.

(2) Nicht als Ausfall zählen:

(3) Liegt die Verfügbarkeit eines Monats unter 99 %, erhält der Kunde eines kostenpflichtigen Tarifs auf Antrag, der innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende in Textform zu stellen ist, eine Gutschrift auf das anteilige Monatsentgelt des Tarifs: 10 % bei einer Verfügbarkeit von 98 % bis unter 99 %, 25 % bei 95 % bis unter 98 % und 50 % unter 95 %. Gutschriften werden mit künftigen Rechnungen verrechnet und auf eine Minderung angerechnet. Weitergehende Ansprüche nach § 20 bleiben unberührt. Für den Tarif Free und die Testphase besteht keine Verfügbarkeitszusage.

(4) Der Anbieter darf Wartungsarbeiten durchführen, Sicherheitsupdates einspielen und technische Anpassungen vornehmen. Geplante Wartungen legt er nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung.

(5) Der Anbieter sichert die Datenbank des Dienstes laufend, einschließlich der Konten und Nachweise. Dateien in Sendungen sind Ende-zu-Ende verschlüsselt, nur für die Dauer ihrer Verfügbarkeit gespeichert und nicht Gegenstand einer Datensicherung durch den Anbieter.

(6) Support erhält der Kunde per E-Mail an info@slayper.com an Werktagen in Brandenburg. Der Umfang richtet sich nach dem Tarif: im Tarif Free über die Hilfeseiten, in den Tarifen Pro und Team per E-Mail, im Tarif Business nach dem Angebot. Feste Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie vereinbart sind.

§ 16 Zulässige Nutzung

(1) Der Kunde nutzt Slayper nur für rechtmäßige geschäftliche Zwecke und im Einklang mit diesen AGB.

(2) Es ist untersagt, über Slayper Inhalte zu senden, anzufordern oder bereitzuhalten, die

(3) Untersagt sind außerdem insbesondere:

Hinweise auf Sicherheitslücken nimmt der Anbieter gerne unter info@slayper.com entgegen.

(4) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer über Slayper übertragen, und sorgt dafür, dass seine Nutzer diese Regeln einhalten.

(5) Wegen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kann der Anbieter Inhalte nicht einsehen. Er überwacht Inhalte nicht allgemein und setzt keine automatisierte Inhaltsprüfung ein. Er wird auf konkrete Hinweise hin tätig (§ 17).

§ 17 Meldungen, Maßnahmen und Behörden

(1) Jede Person kann dem Anbieter rechtswidrige Inhalte per E-Mail an info@slayper.com melden. Die Meldung soll den Link oder die Kennung der Sendung, die Begründung und eine Kontaktmöglichkeit enthalten. Der Anbieter bearbeitet Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv. Da er Inhalte nicht selbst einsehen kann, entscheidet er auf Grundlage der Meldung, der ihm vorliegenden Angaben und der Inhalte, die ihm die meldende Person gegebenenfalls zugänglich macht.

(2) Bei Verstößen gegen § 16 kann der Anbieter Sendungen und Upload-Links sperren oder löschen, das Senden beschränken sowie Konten vorübergehend oder dauerhaft sperren (§ 18). Er wählt die Maßnahme nach Schwere und Wiederholung des Verstoßes. Den betroffenen Kunden informiert er über die Maßnahme und ihre Gründe, soweit das nicht gesetzlich untersagt ist; der Kunde kann dagegen Einwände in Textform erheben.

(3) Auskünfte an Behörden erteilt der Anbieter nur, soweit er gesetzlich dazu verpflichtet ist, und nur über Daten, die ihm vorliegen, etwa Kontodaten, Angaben zu Sendungen und Nachweise. Verschlüsselte Inhalte kann er nicht entschlüsseln; Links, Schlüssel und Nachrichten aus dem Systemversand speichert er nicht. Erhält der Anbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, informiert er die zuständigen Behörden. Den Kunden unterrichtet er über Auskunftsersuchen, soweit das zulässig ist.

§ 18 Sperrung

(1) Der Anbieter kann den Zugang des Kunden ganz oder teilweise sperren, insbesondere das Senden pausieren, einzelne Sendungen sperren oder Konten sperren, wenn

(2) Der Anbieter wählt das mildeste geeignete Mittel und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden. Er kündigt die Sperrung vorher in Textform an, es sei denn, dass Gefahr im Verzug ist. Er hebt die Sperrung auf, sobald ihr Grund entfallen ist.

(3) Soweit möglich, bleiben Empfangen und der Abruf der Nachweise während einer Sperrung möglich. Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte besteht während einer berechtigten Sperrung fort.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 19 Mängel

(1) Der Anbieter erhält den Dienst während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Für Mängel kostenpflichtiger Tarife gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts mit den folgenden Abweichungen.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 20.

(4) Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist erst zulässig, wenn der Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels hatte und diese fehlgeschlagen ist.

(5) Im Tarif Free und in der Testphase wird der Dienst unentgeltlich überlassen. Der Anbieter haftet dort für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.

§ 20 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat, mindestens jedoch auf 500 Euro je Schadensfall.

(3) Im Tarif Free und in der Testphase haftet der Anbieter außer in den Fällen des Abs. 1 nicht für leichte Fahrlässigkeit.

(4) Die Löschung von Sendungen nach Ablauf ihrer Verfügbarkeit ist vertragsgemäß und kein Schaden. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer eigener Aufbewahrung durch den Kunden (§ 11 Abs. 5) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Verlorene Schlüssel kann der Anbieter nicht wiederherstellen (§ 11 Abs. 2).

(5) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die Kunden oder Dritte übertragen, für das Verhalten von Empfängern und für Leistungen Dritter nach § 3 Abs. 7, soweit der Schaden nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruht.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7) Ansprüche nach Abs. 2 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(8) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 21 Änderungen der Leistungen, Preise und AGB

(1) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln. Änderungen, die wesentliche Funktionen eines gebuchten kostenpflichtigen Tarifs einschränken, nimmt er nur aus einem triftigen Grund vor, etwa wegen geänderter Rechtslage, aus Gründen der Sicherheit oder wegen geänderter Leistungen Dritter, und kündigt sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen. Grenzen und Funktionen des Tarifs Free kann der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen ändern.

(2) Der Anbieter kann die Preise laufender Verträge mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform erhöhen, bei jährlicher Zahlung frühestens zum Beginn des nächsten Abrechnungsjahres. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; die Erhöhung wird ihm gegenüber in diesem Fall nicht wirksam. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

(3) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, etwa eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, neue Funktionen oder Erfordernisse der Sicherheit, und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Der Anbieter teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Parteien können ihn dann ordentlich kündigen.

(4) Änderungen des AVV und der Unterauftragsverarbeiter richten sich nach dem AVV.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Havelsee. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen übertragen, das den Dienst Slayper fortführt. Er teilt das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen.

(4) Erklärungen nach diesem Vertrag können in Textform abgegeben werden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mitteilungen des Anbieters gehen an die E-Mail-Adresse des Kontos bzw. der Administratoren.

(5) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Information.

(6) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Stand: 19.10.2026